Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) der Firma HMCARS - Mündliche Vereinbarungen außerhalb des Vertrages sind nicht gültig. (nur für Online Handel eBay Shop) - Die Richtlinien unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten – sofern nicht anders ausdrücklich bestimmt – sowohl gegenüber Konsumenten als auch gegenüber Unternehmern. 2. Vertragsschluss 3. Preise – Zahlungsbedingungen - Die Zahlung ist ausschließlich als Vorkasse oder Barzahlung bei Abholung zu leisten. Andere Zahlungsmethoden sind – falls nicht anders vereinbart – unwirksam. - Bei Vorkasse ist die Zahlung des Kaufpreises zzgl. der Versandkosten sofort fällig und innerhalb von 7 Tagen nach Auftragsbestätigung bzw. Ende des Angebotes – ohne Abzüge - zu begleichen. Bei Barzahlung ist diese mit der Abholung am Sitz des Verkäufers ebenfalls innerhalb von 7 Tagen vorzunehmen. - Sollte der Käufer in Zahlungsverzug kommen, so ist der Verkäufer berechtigt, sämtliche Forderungen fällig zu stellen. Fällige Außenstände sind mit 10 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. - Bei Nichtabnahme der Ware ist der Käufer zur Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes in Höhe von 25 % der Bruttokaufpreises und zur Übernahme der Rechtsverfolgungskosten verpflichtet. 4. Eigentumsvorbehalt 5. Lieferung/Versandbedingungen - In der Regel werden bei Vorkasse die Waren nach Geldeingang unverzüglich versandt. - Ist eine Lieferung an den Kunden nicht möglich, sendet das beauftragte Transportunternehmen die Ware an den Verkäufer zurück, wobei der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung zu tragen hat. Dies gilt nicht, wenn der Kunde vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer dem Käufer eine angemessene Zeit vorher angekündigt hat. - Der Käufer versichert, dass er über die bei dem Auktionsportal (ebay) hinterlegten Kontaktmöglichkeiten erreichbar ist (insbesondere Telefonnummer sowie E-Mail Adresse) und die dort angegebene Anschrift der Lieferanschrift entspricht. Eine Abweichung teilt der Käufer dem Verkäufer unmittelbar nach Auktionsende mit. Eine Änderung der Lieferanschrift ist jedoch nur innerhalb von 24 Stunden nach Angebotsende möglich. - Der Käufer ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, dies auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern 6. Gefahrübergang - Die Ware wird ausschließlich als versichertes Paket ausgeliefert, sofern nicht anders angegeben. - Transport und sonstige Verpackungen werden – soweit nicht anders vereinbart – nicht vom Verkäufer zurückgenommen. Der Käufer ist für die Entsorgung der Verpackung eigenständig verantwortlich. - Bei Schäden ist die Verpackung zur Überprüfung als Ganzes aufzubewahren. Der Käufer hat die Ware sofort auf Transportschäden zu überprüfen und diese dem Zusteller sowie dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 7. Reklamationen 8. Gewährleistung - Wir übernehmen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung die Gewährleistung für die Funktionstüchtigkeit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs, unter der Voraussetzung, dass die Ware innerhalb von 4 Wochen nach Gefahrübergang durch eine Fachwerkstatt eingebaut wird. - Elektronische Bauteile sowie Glashaltige Gegenstände sind generell von der Rücksendung und Rücknahme, auch bei Fehlfunktion, ausgeschlossen. - Bei Verträgen mit Verbrauchern beträgt die Gewährleistung bei Gebrauchtteilen 1 Jahr ab Verkaufsdatum. Bei Verträgen mit Unternehmern wird die Gewährleistung wegen gebrauchter Vertragsgegenstände ausgeschlossen. Sondervereinbarungen haben schriftlich zu erfolgen. Die Sachmangelhaftung erstreckt sich auf Schäden am gekauften Ersatzteil und nicht auf eventuell andere dem Kunden entstandene Schäden. - Aus- und Einbaukosten bei der Durchführung von Gewährleistungsarbeiten werden von uns nicht übernommen. - Sämtliche den Waren zu Grunde liegenden Beschreibungen über Aussehen, Leistungen, Maße und Gewicht sind Beschaffenheitsangaben. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Sie dienen als Maßstab zur Feststellung, ob der Kaufgegenstand fehlerfrei ist. - Die Gewährleistung umfasst den Kaufgegenstand selbst. Keine Gewährleistung besteht für alle nicht direkt auf der Rechnung bzw. im Kaufvertrag bezeichneten Teile, auch wenn diese zu den in der Rechnung genannten Baugruppen gehören wie z. B. Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Schläuche, Rohrleitungen, Wellendichtringe, Kabel, Zündkerzen, Glühkerzen, Schrauben, Stehbolzen, Zahnriemen, Nebenaggregate sowie im Lieferumfang nicht beschriebene Anbauteile. - Mängel müssen vom Kunden unter sofortiger Einstellung der Be- und Verarbeitung schriftlich gerügt werden. Für Unternehmen gilt, dass der Kunde nicht zur Zurückhaltung - auch nicht zur teilweisen - des Kaufpreises oder zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen berechtigt ist. - Hiervon ausgenommen sind Veränderungen der Funktionstüchtigkeit infolge üblicher Nutzung und daraus resultierender Verschleißerscheinungen im Gewährleistungszeitraum und hierauf beruhender Folgeschäden. - Die Rückführung und/oder Beanstandung von Waren kann nur unter Vorlage des Kassenbons, der Originalrechnung und wenn vorhanden der eindeutig von uns stammenden Kennzeichnung, wie Etikett oder Kennung erfolgen. - Den fachlich richtigen Einbau der Baugruppe (Motor, Getriebe, Differential sowie sicherheitsrelevante Ersatzteile wie z. B. Brems-, Fahrwerk-, und Lenkungsteile von einem KFZ-Meisterbetrieb/Fachbetrieb mit Nachweis vornehmen zu lassen. VERMERK (Motor-, Getriebe- sowie Verschleißteilekauf): - Der Käufer verpflichtet sich sämtliche Verschleißteile am Motor zu erneuern, wie z.B. Kopfdichtung, Zahnriemen, Steuerketten usw... - Bei Teil- oder Komplettüberholten Motoren ist das Motoröl (inkl. Ölfilter) immer nach 10.000 km nachweislich zu erneuern. Punkt 1 fällt bei diesen Motoren aus. - Die Gewährleistung auf diverse Turbolader wird ausgeschlossen. 9. Erlöschen der Gewährleistungen - Am gekauften Teil eigenmächtig Reparaturversuche durchführt - Keine sofortige Mängelanzeige gegenüber dem Verkäufer abgibt - keine Entfernung von Kennzeichnungen (allgemein) und Überhitzungsindikatoren (bei Motoren!) vorzunehmen. - Nach Einbau ist die Dichtigkeit bzw. einwandfreie Funktion von Filtern, Schläuchen, Schaltern, Treibriemen, Bodenzügen, Gestängen, etc. zu überprüfen. Weiterhin müssen alle Flüssigkeitsstände (Wasser, Öl) sowie bei Motoren die richtige Einstellung (Zündung, Kraftstoffzufuhr, Ventilspiel) kontrolliert werden. Aufgrund evtl. längerer Einlagerungsdauer sind Motoren nach Inbetriebnahme der ersten 500-1000 km nicht voll zu belasten, sondern nach Möglichkeit einzufahren. - Die ordnungsgemäße Durchführung
der Wartungsarbeiten an dem der Gewährleistung unterliegenden
Teil entsprechend den Gewährleistungsbedingungen ist für die
Erhaltung der Gewährleistung Voraussetzung. Wenn die
Gewährleistungsbedingungen keine weitergehenden Vorschriften
enthalten, ist die Durchführung der vom Hersteller des
gelieferten Teils vorgeschrieben und empfohlenen Wartungs- und
Pflegearbeiten (siehe Wartungsheft) ausreichend. 10. Gerichtsstand - Erfüllungsort für die Lieferung sowie für sämtliche Verpflichtungen des Käufers gegenüber uns ist Kainbach bei Graz oder das zuständige Landesgericht Graz. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes als vereinbart, dies auch bei Exportlieferungen. - Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt. 11. Salvatorische Klausel |
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